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| diagnostische Methode |
| allgemeine Beschreibung |
die Untersuchung entspricht im Prinzip einem Belastungs-EKG, nur dass hier zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung während der Belastung durchgeführt wird.
Für Patienten, die nicht Fahrrad-fahren können, kann der Streß simuliert werden, indem ihnen ein Medikament namens Dobutamin infundiert wird, das wirkt so ähnlich wie Adrenalin und bewirkt eine Kreislaufreaktion, die der starken körperlichen Anstrengung ähnlich ist. |
| Namen der Methode, Synonyme |
Streßecho, Belastungs-Echo, Fahrrad-Streß-Echo, Echo mit physikalischer Belastung, Pharma-Streß, Dobutamin-Streßecho, |
| apparative Ausstattung der Praxis |
2 Maschinen Philips iE33, Speicherung im DicomFormat und 2 Maschinen: Sonotron System Five, digitale Archivierung, Echo-Pac-Streß-Echo-System, GE - Hellige Computer-EKG, Hellige Fahrrad-Ergometer, computer-gesteuert, oder Ergoline-Kippliege, computer-gesteuert, digitale Auswertung und Archivierung, Messwerte und Befunde werden automatisch in die Krankenakte übernommen und von dort in den Artzbrief übergeben |
| Qualifikation |
Arzt für Kardiologie, Genehmigung und Kontrolle durch die KV-Berlin, 14 Jahre Erfahrung, ca. 10000 Untersuchungen |
| Indikation für die Untersuchung |
im wesentlichen wie bei der Ergometrie mit höherer Sensitivität und Akkuratheit, zusätzlich Herzklappenerkrankungen, und Untersuchung bei Patienten, die nicht Fahrrad-fahren können, dann mittels Pharma-Streß |
Durchführung
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wie der Ergometrie, in der Regel auf dem Kippliege-Ergometer, es ist aber im Prinzip auch auf einem normale Fahrrad-Ergometer möglich und wird im Ausnahmefall auch auf dem Sitzfahrrad durchgeführt, v.a. wenn der Patient das Liegen auf der Kippliege nicht toleriert. |
Dokumentation
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wie Echo plus Ergometrie |
Honorar
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EBM
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13550, 33030 und 33031 |
GOÄ
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652, A629 (Analogziffer, muss verwendet werden, da Streßecho als verhältnismäßig neue Leistung (ca 15 Jahre alt) noch nicht als Leistungsziffer in der GOÄ aufgeführt ist) |
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"EBM" ist der Einheitliche Bewertungs Maßstab (für Kassenpatienten)
"GOÄ" ist die Gebührenordnung für Ärzte (für Privatpatienten und Selbstzahler) |
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